Als Ihr IT-Dienstleister sind wir grundsätzlich in der Pflicht, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und darüber hinaus jedwede Information strickt vertraulich zu behandeln. Dies garantieren wir, sowie jeden Grundsatz zur IT-Sicherheit, wie einen roten Faden bei allen unseren Dienstleitungen bereits seit unserer Gründung 1998.
Neben unserer Garantie müssen Sie rechtlich gleichwohl einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit uns schließen, wenn Sie personenbezogene Daten durch uns verarbeiten lassen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie personenbezogene Daten auf unseren Servern im Rechenzentrum speichern. Hierfür gelten die Regelungen nach Art. 28 DSGVO.
Die AVV garantiert Ihnen bei allen unseren Werk- und Dienstleistungen die Einhaltung bestimmter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Sie finden somit auch auf andere Geschäftsgeheimnisse Anwendung.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Hier finden Sie den AVV Rahmenvertrag sowie die jeweils aktuellsten Versionen der Anlagen zur Auftragsdatenverarbeitung zum Download. Bitte drucken Sie sich die Anlagen aus und legen Sie diese mit dem Rahmenvertrag zusammen ab.
Sie müssen zunächst auf der AVV Rahmenvereinbarung die Angaben zu den "Datenarten/-kategorien und Kategorien betroffener Personen" ankreuzen bzw. ergänzen (siehe auch Abschnitt Häufige Fragen unten).
Bitte lassen Sie den Vertrag sodann je nach Rechtsform von Ihrem Vorstand, Geschäftsführer oder Inhaber unterzeichnen und senden Sie uns anschließend den Vertrag zurück (entweder als E-Mail/PDF-Anhang oder zweifach im Original per Post).
Der Vertrag erhält seine Gültigkeit, sobald dieser durch uns bestätigt wurde. Sie erhalten ihn von uns unterschrieben ebenfalls per PDF oder im Original auf dem Postweg zurück.
Folgende Antworten zur AVV beantworten wir Ihnen gerne direkt:
Hier ist eine genauere Spezifikation der Daten gemeint, die im Auftrag verarbeitet werden (also z.B. bei uns gespeichert werden). Die DSGVO sieht vor, dass Sie als "Verantwortlicher" bei der Verarbeitung personenbezogener Daten so weit wie möglich zwischen den verschiedenen Kategorien betroffener Personen unterscheiden müssen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen in den meisten Fällen leider keine Hilfestellung bei der Auswahl der Datenarten oder Personen-Kategorien bieten können, da wir keine Einsicht auf die Daten nehmen, die Sie bei uns im Rechenzentrum speichern bzw. erfassen und verarbeiten.
Siehe auch vorherige Frage.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die "Datenarten/-kategorien und Kategorien betroffener Personen" näher zu spezifizieren.
Die DSGVO bestimmt, dass Sie als "Verantwortlicher" bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen, wie diese Daten zu verarbeiten sind. Als Auftragnehmer sind wir von all-connect also weisungsgebunden.
Falls Sie uns "ergänzende Weisungen im Umgang mit personenbezogenen Daten" erteilen möchten, können Sie dies in Anlage 5 tun. Legen Sie diese als Vertragsanlage zur AVV bei.
Die DSGVO macht keine näheren Angaben, wie die Auftragsverarbeitung vereinbart werden muss. Unsererseits legen wir wert auf die Eindeutigkeit einer solchen Vereinbarung und wir verzichten daher auf eine schwer nachvollziehbare "Online per Mausklick"-Vereinbarung.
Je nach Ihrer Wahl können Sie uns die Unterlagen unterschrieben per Mail als PDF oder im Original per Post (zweifach!) zukommen lassen. Sie erhalten den von uns gegengezeichneten unterschriebenen Vertrag dann ebenfalls digital oder per Post im Original zurück.