Unter folgenden Voraussetzungen erhalten Sie Ihre Rechnung ohne Berechnung der deutschen Umsatzsteuer (USt. bzw. MwSt.):
Eine Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Eine Umsatzsteuerbefreiung ist möglich, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Unternehmer (B2B Geschäft) tätig sind und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. oder VAT-ID) haben und verwenden.
Teilen Sie uns hierzu bitte bereits bei der Auftragserteilung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit. Diese muss von den zuständigen Finanzbehörden überprüft werden, was ggf. 2-3 Werktage dauern kann.
Auch hier kommt es zunächst auf Ihre Eigenschaft als Unternehmer (B2B Geschäft) an - nur unter dieser Voraussetzung ist grundsätzlich eine Umsatzsteuerbefreiung möglich.
Der Nachweis kann auf eine der folgenden Wege erbracht werden:
Download einer Vorlage einer Unternehmerbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass wir alle Umsätze mit und ohne Umsatzsteuer (ggf. zusammenfassend) an die zuständigen Finanzbehörden melden.
Wurde auf einer Rechnung für Leistungsempfänger in einem Drittland eine Umsatzsteuer ausgewiesen, führen wir diese unverzüglich an das Finanzamt ab. Eine Korrektur dieser Rechnung ist daher nicht mehr möglich.
Gerne können wir bei künftigen Rechnungen aber die Umsatzsteuerbefreiung anwenden, wenn o.g. Voraussetzungen vorliegen.
Eingehende Informationen zur Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer bei internationalen Sachverhalten und grenzüberschreitenden Dienstleistungen erhalten Sie bei der Handelskammer Hamburg unter https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwertsteuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/grenzueberschreitende-dienstleistungen/grenzueberschreitenden-dienstleistungen/1167646
Der Artikel ist auch als Download verfügbar: Datei:HK grenzueberschreitenden-dienstleistungen.pdf
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in unseren Geschäftsprozessen nicht alle Sachverhalte berücksichtigen bzw. abbilden können und im Zweifelsfall keine Umsatzsteuerbefreiung vornehmen können.